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   VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883, 10 C 20.886   

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VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883, 10 C 20.886 (https://dejure.org/2020,17899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2020 - 10 CS 20.883, 10 C 20.886 (https://dejure.org/2020,17899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 10 CS 20.883, 10 C 20.886 (https://dejure.org/2020,17899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 1, § 88, § 123 Abs. 1, § 146 Abs. 4; AufenthG § 25 Abs. 5, § 60a Abs. 2 S. 1, § 60a Abs. 2c, § 81 Abs. 3, § 81 Abs. 4; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Unbegründete Beschwerden im Asylverfahren

  • rewis.io

    Unbegründete Beschwerden im Asylverfahren

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883
    Die von ihm geltend gemachte Unmöglichkeit der Ausreise aus tatsächlichen Gründen infolge der aktuell bestehenden Reisebeschränkungen aufgrund COVID-19 ist unabhängig davon, ob diese Beschränkungen tatsächlich (auch) einer freiwilligen Ausreise des Antragstellers als Staatsangehörigem des Kosovo entgegenstünden, jedenfalls kein auf unabsehbare Zeit (vgl. zur diesbezüglich anzustellenden Prognose: Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 25 Rn. 121) bestehendes Hindernis (so bereits BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - Rn. 19).

    Denn bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883
    Ungeachtet der sich insoweit stellenden Fragen zur nach § 88 VwGO möglichen bzw. gebotenen Auslegung oder Umdeutung des (Eil-)Rechtsschutzbegehrens (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 88 Rn. 6 f., 8 ff.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 17.7.2019 - 10 CS 19.1212 - juris Rn. 9 m.w.N.) sowie zu Änderungen des Streitgegenstands im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO (vgl. Guckelberger in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 93 f. m. Rsprnachweisen) ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO jedenfalls unbegründet, weil der Antragsteller weder den erforderlichen Anordnungsgrund noch den Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Duldung in einer den Anforderungen des § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO genügenden Weise glaubhaft gemacht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883
    Grundsätzlich kann vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bei einer Einreise ohne das erforderliche Visum - wie im Fall des Antragstellers - nur gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder an der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 10 CE 20.404 - Rn. 11 unter Verweis auf VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 17.07.2019 - 10 CS 19.1212

    Fiktionsbescheinigung zur Vermeidung einer unbilligen Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883
    Ungeachtet der sich insoweit stellenden Fragen zur nach § 88 VwGO möglichen bzw. gebotenen Auslegung oder Umdeutung des (Eil-)Rechtsschutzbegehrens (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 88 Rn. 6 f., 8 ff.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 17.7.2019 - 10 CS 19.1212 - juris Rn. 9 m.w.N.) sowie zu Änderungen des Streitgegenstands im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO (vgl. Guckelberger in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 93 f. m. Rsprnachweisen) ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO jedenfalls unbegründet, weil der Antragsteller weder den erforderlichen Anordnungsgrund noch den Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Duldung in einer den Anforderungen des § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO genügenden Weise glaubhaft gemacht hat.
  • VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729

    Kein Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2020 - 10 CS 20.883
    Zwar kann die Ausreise im Hinblick auf die gesundheitliche Situation des ausreisepflichtigen Ausländers aus rechtlichen Gründen unmöglich sein, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers (unmittelbar) durch die Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.10.2016 - 10 CE 16.1729 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 C 21.278

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stehen einer Abschiebung aber nicht auf unabsehbare Zeit entgegen, sondern stellen nur ein temporäres Hindernis dar (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 10 CS 20.883 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.08.2021 - 19 B 21.1268

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    2.2.2 Ein Anspruch der Klägerin auf Aussetzung ihrer Abschiebung aus tatsächlichen Gründen ab dem Zeitpunkt der pandemiebedingten Grenzschließung in Spanien (dahinstehen kann, ob die spanische Grenze - wie das Verwaltungsgericht annimmt - vom 14.3.2020 bis 21.6.2020 oder - wie der Beklagte meint - vom 18.3.2020 bis 21.6.2020 geschlossen war) bestand ebenfalls nicht, da es sich dabei nicht (auch nicht ex ante) um ein auf unabsehbare Zeit bestehendes Hindernis gehandelt hat (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2021 - 19 CS 20.2598 - Rn. 14; B.v. 27.5.2020 - 10 CS 20.883, 10 C 20.886 - juris Rn. 10; B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - Rn. 19).
  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

    aa) Grundsätzlich kann vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bei einer Einreise ohne das - mit Blick auf den beantragten Aufenthaltstitel - erforderliche Visum nur gewährt werden, wenn keine Zweifel an dem Anspruch auf die Titelerteilung oder an der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (vgl. zur Nachholung des Visumverfahrens: BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 10 CS 20.883 u.a. - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.08.2022 - 10 C 22.1594

    Keine Verlängerung der Daueraufenthaltserlaubnis - EU - bei nicht gesichertem

    Der Ausländer muss jedoch eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine den Anforderungen gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG genügende qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 10 CS 20.883, 10 C20.886 - juris Rn. 11; B.v. 26.10.2016 - 10 CE 16.1729 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 16.02.2021 - RO 9 E 21.209

    Mitwirkungsverweigerung bei der Passbeschaffung

    Entgegen dem Vorbringen im Eil- und Klageverfahren besteht kein Anspruch auf Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis, insbesondere gemäß § 25b AufenthG, der durch eine (Verfahrens-) Duldung im Wege einer einstweiligen Anordnung zu sichern wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 10 CS 20.883 - juris Rn. 6; B.v. 30.3.2020 - 10 CE 20.404 - juris Rn.11).
  • VG Köln, 05.10.2021 - 12 K 1928/20
    vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 186; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 10 CS 20.883 -, Rn. 11, juris.
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